Kerstin Leidt

Kerstin Leidt studierte Rechtswissenschaften in Kiel. Während des Studiums verbrachte sie zwei Semester in Barcelona, um dort Völkerrecht und den internationalen Schutz der Menschenrechte zu studieren. Nach dem ersten Staatsexamen überbrückte sie die die Zeit bis zum Referendariat beim Oberlandesgericht Düsseldorf mit einem Praktikum beim Generalsekretariat des Deutschen Roten Kreuzes und in einer Anwaltskanzlei in Barcelona. Ihre Wahlstation im Rahmen des Referendariats verbrachte sie beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg.  Nach dem zweiten Staatsexamen ließ sie sich 2002 als Rechtsanwältin für Ausländer- und Asylrecht in Duisburg nieder. Bereits als Anwältin führte sie regelmäßig Fortbildungen zum Thema Flucht und Migration für Mitarbeiter*innen von Migrationsberatungsstellen und Polizisten durch, bevor sie 2010 vollständig in die Erwachsenenbildung wechselte.

2015 kehrte sie nach Schleswig-Holstein zurück, wo sie zunächst für die rechtliche Beratung und Begleitung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen bei einem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe verantwortlich war und sich danach nochmals als Rechtsanwältin im Ausländer- und Asylrecht niederließ.  

Die Entscheidung, das "Zentrum für Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte" zu gründen und damit ihre berufliche Tätigkeit auf die politische Bildung zu verlagern, wurde durch den stetigen Einfluss des Rechtspopulismus sowie durch die europäische Ausländer- und Flüchtlingspolitik maßgeblich beeinflusst.

Seit 2018 beschäftigt sie sich außerdem mit dem Thema Psychotraumatologie im juristischen Kontext. Als Gründungsmitglied und Fortbildungsreferentin der "Traumapädagogischen Initiative Flensburg e.V." steht für sie die Frage im Vordergrund, ob Traumatisierte überhaupt in der Lage sind, die Kriterien zu erfüllen, nach welchen die Glaubhaftigkeit ihrer Aussage vor Gericht  und bei den Behörden beurteilt wird.

Hunde sind aus ihrem Leben nicht mehr wegzudenken. Sie sind ihre loyalen Begleiter. Zwei ihrer Hunde sind als Besuchs- und Therapiebegleithunde ausgebildet. Sie kommen vorrangig als Begleitung unter anderem von Traumatisierten vor Gericht zum Einsatz, aber manchmal reichen schon Spaziergänge aus, um traumatisierten Menschen das Gefühl zu geben, so angenommen zu werden, wie sie sind, ohne Fragen nach der Vergangenheit oder der Zukunft. 

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